NEWS

Toter-Winkel-Aufkleber für Fahrzeuge über 3,5 t in Frankreich

Wieder mal was neues aus Frankreich - der tote Winkel Aufkleber für Fahrzeuge über 3,5 t und zwar ab dem 1.1.2021. Riesengroß und nicht ganz billig vor allem wenn man ohne erwischt wird, denn dann kann es 135 € kosten. Die Vorschrift gilt für LKW und Busse über
3,5 t und zum jetzigen Zeitpunkt auch für Wohnmobile über 3,5 t. Achten Sie darauf, dass Wohnmobile den Bus-Aufkleber benötigen.

Nach derzeitigem (01.02.2021) Kenntnisstand sind Gespanne von der Vorschrift ausgenommen, wenn das Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 t hat.

Umwelt-Plakette in Frankreich und anderen Ländern

Seit Juli 2016 gilt in Frankreich die Umwelt-Plakette "Crit'Air" und bisher gibt es Umweltzonen in Paris, Lyon, Straßbourg, Lille, Toulouse, Marseille und rund um Grenoble. Für alle anderen Städte, Straßen, etc. wird bisher KEINE Vignette benötigt. Es werden jedoch laufend neue Zonen benannt auch sogenannte Luftschutzzonen ZPad die nur in Kraft treten wenn die Feinstaub-Belastungsgrenze überschritten wird (z.B.Departement Puy-de-Dôme).
Deshalb einfach informieren unter http://de.france.fr/de/info/umweltzonen-frankreich.
Für Fahrzeuge die nicht in Frankreich zugelassen wurden, muss diese Plakette ab dem 1. April 2017 vorhanden sein. Natürlich ist die Vignette für ausländische Fahrzeuge nur online bestellbar unter https://www.certificat-air.gouv.fr/de/ und ganz klar nicht kostenlos (4,80 €). Hat man keine und fährt trotzdem in eine "Zone Restreinte" kostet dies 68€ Bußgeld. Vorsicht: Es gibt auch Händler die das Pickerl für fast 30 € anbieten! Aber auch in anderen europäischen Ländern gelten Einfahrverbote für bestimmte PKW und Nutzfahrzeuge. So dürfen z.B. in Belgien die sogenannten LEZ nur nach vorheriger Registrierung des Fahrzeuges befahren werden (Antwerpen, Brüssel Gent). Deshalb solltet ihr vor der Fahrt ins europäische Ausland folgende Seite besuchen https://www.adac.de/verkehr/abgas-diesel-fahrverbote/fahrverbote/fahrverbote-ausland/ es könnte vor größeren Bußgeldern schützen!

Verkehrsregeln für Gespanne in Frankreich

Wir sind öfters in Frankreich mit dem Wowa unterwegs. Deshalb ein paar Informationen die für Gespannfahrer in Frankreich wichtig sein könnten. In Frankreich dürfen Gespanne bis zu 3,5 to zulässigem Gesamtgewicht, 130 km/h auf Autobahnen fahren, vorausgesetzt es regnet nicht, denn dann gilt 110 km/h. Für die Nationalstraßen RN gilt seit dem 01. Juli 2018 generell 80 km/h. Bei Gespannen über 3,5 t reduziert sich die max. Geschwindigkeit auf 90 km/h auf Autobahnen. Bei einem Gespann unter 3,5 t könnte man zwar mit 130 km/h über die Autobahn brettern, wäre jedoch ein zu großes Risiko (Fahrstabilität) und wir würden dringend davon abraten, zumal der in Deutschland zugelassene Wohnwagen auf max.100 km/h begrenzt ist. Käme es bei dieser Geschwindigkeit (130 km/h) zu einem Unfall, zahlt die Versicherung nur eingeschränkt oder gar nicht.

Neue Bussgelder in Frankreich

Wer in Frankreich am Steuer plötzlichen Hunger verspürt und anfängt zu essen, sollte sich nicht erwischen lassen, denn das kostet 75,00 €. Aber auch ein akutes Mitteilungsbedürfnis unter Verwendung von Kopfhörern, Headsets oder anderen Hilfsmitteln, mit Ausnahme einer Freisprecheinrichtung bei der die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im Fahrzeug oder über Telefonlautsprecher erfolgt, kann bei erwischen bis zu 135,00 € kosten. Das gleiche gilt für Musikhören mit den nicht zugelassenen Hilfsmitteln. Aber selbst bei Wiedergabe der Musik über die Autolautsprecher können für zu laute Musik 75,00 € kassiert werden. Noch eine neue Regel gilt besonders im Sommer da wird nämlich das fahren mit losem Schuhwerk (Flip Flops oder ähnlich) ebenfalls mit 75,00 € geahndet.

Quelle:ADAC

 
  Disclaimer   Impressum